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Die Kanzlei am Markt aus Hamburg Wellingsbüttel informiert aus dem Erbrecht:

„Tod der Eltern – zuvor gewährtes Darlehen“

Immer wieder kommt es zu Überraschungen hinsichtlich der rechtlichen Folgen im Todesfall: In einem jüngst vom Oberlandesgericht Hamm verkündeten Urteil hatten verstorbene Eheleute mit zwei erwachsenen Kindern ihr gesamtes Vermögen ausschließlich ihrer Tochter vererbt, während der Sohn enterbt worden war. Diesem war zu Lebzeiten der Eltern von seinen Eltern ein Darlehen zur Rückzahlung eines Immobilienkredits für den Anbau auf dem elterlichen Grundstück gewährt worden, das jedoch niemals zurückgezahlt worden war. Anbau und Teilgrundstück gehörten mittlerweile dem Enkel der Verstorbenen. Der Sohn hatte nach Versterben seiner Eltern den Pflichtteil eingeklagt, da die Tochter als Alleinerbin ihm diesen nicht auszahlen wollte. Sie vertrat die Ansicht, dass die Darlehensforderung – auch nach dem Willen der Mutter – mit der Pflichtteilsforderungung aufgerechnet werden könne.

In die Bewertung des Nachlasses war nach Ansicht des erstinstanzlichen Langerichts neben dem Teilgrundstück auch die Darlehensforderung gegen den Sohn geflossen. Das OLG Hamm vertrat ebenfalls diese Meinung: Die Forderung der Eltern gegen ihren Sohn sei ein Teil des auf die Tochter übergegangenen Nachlasses, da sie notariell beurkundet und noch nicht getilgt worden sei. Durch deren Aufrechnung der Darlehensforderung gegen den Pflichtteilsanspruch ihres Bruders sei dieser erloschen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.01.2018, AZ 10 U 62/16).

Für weitere Informationen oder Fragen aus dem Erbrecht (u.a. Pflichtteilsanspruch, Testament, Erbe) stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen Frau Irene von Behr und Frau Nadja Nicolaisen gern zur Verfügung.

 

Mehr Informationen zu diesem Thema aus dem Erbrecht können hier nachgelesen werden.

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