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Die Kanzlei am Markt aus Hamburg Wellingsbüttel mit den Rechtsanwältinnen Frau Irene v. Behr und Frau Nadja Niolaisen informiert über eine Entscheidung aus dem Erbrecht:

Infolge eines Erbverzichts eines Kindes rückt dessen Abkömmling in die gesetzliche Erb- und Pflichtteilsfolge ein. Bei späterer testamentarischer Erbeinsetzung des zunächst verzichtenden Kindes als Alleinerbe, verliert dessen Abkömmling zwar wieder seine Stellung als Erbe, nicht jedoch die als Pflichtteilsberechtiger (vgl. BGH Urteil v. 06.07.2012, IV ZR 239/10).

Hier geht es zu einem weiterführenden Artikel der Entscheidung.

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