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Die Kanzlei am Markt aus Hamburg informiert aus dem Erbrecht: Nachlasspflegschaft – Zu große Einschränkung nicht sinnvoll

Wenn im Falle des Todes eines Mieters die Adressen der Erben nicht bekannt sind, kann der Vermieter beim Nachlassgericht die Einsetzung eines Nachlasspflegers beantragen. Dessen Aufgaben sollten jedoch nicht nur auf die Beendigung des Mietverhältnis beschränkt sein, da die gesamte Abwicklung des Mietverhältnisses erforderlich ist, also z.B. auch die Räumung der Wohnung. Hierzu bedarf es jedoch der Übertragung eines entsprechend erweiterten Wirkungskreises durch das Gericht., wie das OLG München entschieden hat (AZ 31 Wx 81/12).

Rechte eines Nachlasspflegers nicht einschränken
München (RPO). Die Vollmacht eines Nachlasspflegers darf nicht zu sehr eingeschränkt werden. Seine Aufgabe etwa allein auf die Entgegennahme der Kündigung einer Wohnung zu reduzieren, ist nicht sinnvoll.

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