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Die Kanzlei am Markt in Hamburg Wellingsbüttel informiert über eine Entscheidung des OLG Hamm aus dem Erbrecht:

Um sich als Erbe bei einem Kreditinstitut zu legitimieren bestehe keine Verpflichtung, dieses ausschließlich durch Volage eines Erbescheines zu tun, selbst, wenn dieses die entsprechenden Geschäftsbedingungen festlegten.
Eine solche Klausel sei unzulässig – es genüge z.B. die Vorlage eines notariellen Erbertrages und des Protokolls der Testatmentseröffnung, wie das OLG Hamm jüngst entschieden hat (Urteil vom 01.l0.2012 I-31 U 55/12)

Noch weitere Informationen zu dieser Entscheidung aus dem Erbrecht sind hier zu finden.

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