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Stellen Sie sich vor, Sie sind komplett überschuldet , die Gläubiger stehen Schlange, und jetzt sollen Sie plötzlich ein großes Vermögen erben – so groß, dass Sie einen Teil der Schulden abbezahlen könnten, aber nicht groß genug, dass Ihnen selbst noch etwas übrig bleiben würde.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass man von den Gläubigern nicht gezwungen werden kann, ein Erbe anzunehmen – die Entscheidung, ob man ein Erbe ausschlagen will oder nicht, ist eine höchstpersönliche Entscheidung (BGH IX ZB 168/09).

Sollten Sie im Zusammenhang mit Fragen zu einer Erbschaft oder eines Erben noch Beratung wünschen, steht Ihnen die Kanzlei am Markt in Hamburg gern zu Verfügung.

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