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Die Kanzlei am Markt aus Hamburg (Forum_Alstertal) informiert über eine Entscheidung aus dem Erbrecht:

Bei Einsetzung eines Pflichtteilsberechtigten als Nacherbe ist ein Auskunftsanspruch über den Nachlassbestand gegen den Vorerben erst nach Ausschlagung der Nacherbschaft gegeben.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18. Juni 2014 – 9 U 147/13

…Ist ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling vom Erblasser als Nacherbe eingesetzt, steht ihm ein Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses gegen den Erben, bzw. gegen den Vorerben, erst dann zu, wenn er die Nacherbschaft ausgeschlagen hat. Die bloße Absicht, die Nacherbschaft auszuschlagen, rechtfertigt einen Auskunftsanspruch nicht. Beruht der Erfolg einer Klage auf Auskunft gemäß § 2314 BGB in der zweiten Instanz darauf, dass der Nacherbe erst nach Klageabweisung in der ersten Instanz die Nacherbschaft ausgeschlagen hat, treffen ihn gemäß § 97 Abs. 2 ZPO die Kosten des Berufungsverfahrens…

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